Allgemeine Hinweise und Erläuterungen

1. Was ist Schriftvergleichung?

Schriftvergleichung ist eine kriminaltechnische Disziplin der Kriminalistik. Dabei sind handschriftliche Schreibleistungen individuelle Bewegungsspuren, die es einem Urheber zuzuordnen gilt.

Das Tätigkeitsfeld umfasst die Untersuchung von handschriftlich gefertigten Schriften aller Art und beinhaltet die einzelnen Aspekte der Fertigung und / oder Entstehung der Schrift zur Beurteilung der Echtheit / Urheberschaft einer Schreibleistung. Da die Begutachtung oft auch unter kriminalistischen Fragestellungen erfolgt, wird die Schriftvergleichung auch oft als „Forensische Schriftuntersuchung“ bezeichnet. Dies impliziert jedoch nicht, dass es um persönlichkeitsdiagnostische Fragestellungen geht.

Die Sachverständigentätigkeit beschränkt sich bei der Schriftvergleichung auf eine exakte Analyse der graphischen Grundkomponenten der Schrift und der Bestimmung eines Ähnlichkeits- oder Unähnlichkeitsmaßes. So wird geprüft, ob sich die strittige Schreibleistung innerhalb oder außerhalb der Variation vorliegender Vergleichsproben befindet. Zusammenfassend ist die Schriftvergleichung eine vergleichsanalytische Gegenüberstellung von Schreibleistungen unter Zuhilfenahme physikalisch-technischer Verfahren. Die Zielsetzung liegt bei der Urheberidentifizierung der zu untersuchenden Schreibleistungen. 

 

2. Wo liegen die Unterschiede zwischen Graphologie und Schriftvergleichung?

Oftmals wird die Tätigkeit eines Schriftsachverständigen mit dem eines Graphologen gleichgesetzt / verwechselt. Das jeweilige Tätigkeitsfeld bezieht sich zwar auf den gleichen Untersuchungsgegenstand (die Handschrift), verfolgt aber unterschiedliche Zielsetzungen. Daher ist die folgende Abgrenzung zwischen Forensischer Schriftuntersuchung (auch Schriftvergleichung oder Schriftexpertise) und Graphologie (auch Schriftpsychologie) notwendig.

2.1 Forensische Schriftuntersuchung (auch Schriftvergleichung oder Schriftexpertise)

Die Forensische Schriftvergleichung befasst sich, neben weiteren Untersuchungsfeldern vorwiegend mit folgenden Fragestellungen:

A.) Sind die fraglichen Schreibleistungen („X“) und die Vergleichsschriftproben aus Händen einer bestimmten Person („V“) urheberidentisch oder nicht?

Urheberschaftsprüfungen (z.B. Anonymschreiben, Droh- oder Abschiedsbriefe)

B.)    Handelt es sich bei der fraglichen Handschrift (Unterschrift und / oder Textschrift) um eine authentische Schreibleistung aus Händen des Vergleichsschreibers?

Echtheitsprüfungen (z.B. Testamentsniederschriften oder Unterschriften jedweder Art)

Handschriftenvergleichsuntersuchungen haben somit das Ziel, aufgrund übereinstimmender und/oder abweichender Merkmalskonfigurationen von Schreibleistungen, Aussagen zur Frage der Urheberschaft zu treffen. Im Gegensatz zur Graphologie erfolgt jedoch keine persönlichkeitsdiagnostische Interpretation sondern eine vergleichsanalytische Gegenüberstellung von Schriftmerkmalen.

2.2 Graphologie (auch Schriftpsychologie)

Nicht ins Feld der Forensischen Schriftuntersuchung fällt die Graphologie, deren Zielsetzung es  anhand von Schriftmerkmale den Charakter des Schreibers  „herauszulesen“ bzw. abzuleiten. So soll beispielsweise festgestellt werden, ob der Schreiber ein übersteigertes oder zu geringes Selbstwertgefühl etc. aufweist. Hinweis: Graphologische Gutachten werden nicht angeboten/durchgeführt.